Für Pflegedienste
Für Patienten mit invasiver Beatmung oder Trachealkanüle stellt Physiotherapie einen essenziellen Bestandteil der medizinischen Versorgung dar. Die Heilmittel-Richtlinie weist diese Leistungen bei entsprechender Indikation als „Besonderen Verordnungsbedarf (BVB)“ aus.
Die Inanspruchnahme des BVB setzt jedoch zwingend die enge Einbindung der koordinierenden Ärztinnen voraus. Ohne diese ärztliche Abstimmung erfolgt die Verordnung zulasten des ärztlichen Budgets, was in der Praxis häufig zu Unterversorgung führt.
Doch wie genau lässt sich das Konzept anwenden?
Erstkontakt
Ein kurzer Austausch mit Pflegedienst/Angehörigen zu Versorgungszielen, Setting und Risiken.
Ärztliche Zieldefinition & Verordnung
Diagnose & Ziele nach § 37c SGB V; Verordnung gemäß Heilmittel-Richtlinie zur Bestimmung des Besonderen Verordnungsbedarfs.
Therapieplan & Start
Tägliche konzeptorientierte Versorgung & MD prüfkonforme Dokumentation.
Rückmeldung & Anpassung
Regelmäßige Kurzberichte, Zielabgleich, Folgeverordnung/Anpassung.
Das Ergebnis
Eine kontinuierliche, wissenschaftlich fundierte physiotherapeutische Versorgung, die medizinisch indiziert, rechtlich abgesichert und qualitätsgesichert umgesetzt wird – im Sinne einer nachweislich wirksamen Patientenversorgung.
Die Therapiedokumentation ist prüffest bei Begutachtungen.
Zuverlässig. Budgetneutral. MD-Prüfkonform.
Unser Therapiekonzept ist speziell auf die Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege zugeschnitten und erfüllt die Kriterien für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung gemäß Heilmittel-Richtlinie und § 132l SGB V. Es basiert auf: