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AtmungSphäre

AtmungSphäre

Für Pflegedienste

Für Patienten mit invasiver Beatmung oder Trachealkanüle stellt Physiotherapie einen essenziellen Bestandteil der medizinischen Versorgung dar. Die Heilmittel-Richtlinie weist diese Leistungen bei entsprechender Indikation als „Besonderen Verordnungsbedarf (BVB)“ aus.

Die Inanspruchnahme des BVB setzt jedoch zwingend die enge Einbindung der koordinierenden Ärztinnen voraus. Ohne diese ärztliche Abstimmung erfolgt die Verordnung zulasten des ärztlichen Budgets, was in der Praxis häufig zu Unterversorgung führt.

Doch wie genau lässt sich das Konzept anwenden?

Erstkontakt

Ein kurzer Austausch mit Pflegedienst/Angehörigen zu Versorgungszielen, Setting und Risiken.

Ärztliche Zieldefinition & Verordnung

Diagnose & Ziele nach § 37c SGB V; Verordnung gemäß Heilmittel-Richtlinie zur Bestimmung des Besonderen Verordnungsbedarfs.

Therapieplan & Start

Tägliche konzeptorientierte Versorgung & MD prüfkonforme Dokumentation.

Rückmeldung & Anpassung

Regelmäßige Kurzberichte, Zielabgleich, Folgeverordnung/Anpassung.

Das Ergebnis

Eine kontinuierliche, wissenschaftlich fundierte physiotherapeutische Versorgung, die medizinisch indiziert, rechtlich abgesichert und qualitätsgesichert umgesetzt wird – im Sinne einer nachweislich wirksamen Patientenversorgung.

 

Die Therapiedokumentation ist prüffest bei Begutachtungen.​

Zuverlässig. Budgetneutral. MD-Prüfkonform.​​

Unser Therapiekonzept ist speziell auf die Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege zugeschnitten und erfüllt die Kriterien für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung gemäß Heilmittel-Richtlinie und § 132l SGB V. Es basiert auf:

Evidenzbasierte Empfehlungen zu Dosis und Frequenz

Leitliniengerechte, international anerkannte Ansätze

Prüffest dokumentierte BVB-Begründung

Konkrete Therapieziele